NEUES ZWISCHENERGEBNIS ZUR GEPLANTEN KÜRZUNG DER EINSPEISEVERGÜTUNG
Der Koalitionsausschuss hat am Dienstag (23.02.2010) in Anwesenheit der Bundeskanzlerin und der Fraktionsspitzen eine gemeinsame Position zur Solarförderung abgestimmt. Gegenüber dem letzten Diskussionsstand hat sich Folgendes geändert:
Es erfolgt eine einmalige Vergütungsabsenkung zum 01.Juli 2010 um 16% für Dachanlagen, 15% für Freiflächenanlagen und um 11% für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen sowie für Dachanlagen größer 1 MW. Ab dem 01.07.2010 soll außerdem die Vergütungsfähigkeit für Freiflächenanlagen auf umgewandelten Ackerflächen entfallen.
Eine aktuelle Mitteilung des BSW finden Sie hier.
Ursprünglicher Vorschlag des Bundesumweltministeriums vom Januar war es die Einspeisevergütung für Dachanlagen bereits im April um 15% zu kürzen. Das Eckpunktepapier zu diesem Vorschlag finden Sie hier.
Seit Bekanntwerden dieser Änderungsvorschläge wurden unterschiedlichste Stellungnahmen zur geplanten Reduzierung der Vergütung laut.
Momentaner Stand der geplanten Veränderung (Vergütung in Ct/kWh):
| 2010 | Reduzierung | Entwurf ab Juli 2010 | |
| Aufdach bis 30 kW | 39,14 | 16 % | 32,88 |
| Aufdach > 30 bis 100 kW | 37,23 | 16 % | 31,27 |
| Aufdach > 100 bis 1.000 kW | 35,23 | 16 % | 29,59 |
| Aufdach > 1.000 kW | 29,37 | 11 % | 26,14 |
| Freifläche | 28,43 | 15 % | 24,17 |
| Freifläche (Konversionsfläche) | 28,43 | 11 % | 25,30 |
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei weiterhin um einen Entwurf zur Gesetzesänderung handelt. Dieser muss noch den parlamentarischen Prozess durchlaufen und im Bundestag zur Abstimmung kommen.
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