Die Errichtung eines jeden Bauwerkes ist, abgesehen von wenigen Ausnahmen, durch das zuständige Baurechtsamt zu genehmigen. Unter diese Genehmigungspflicht fallen auch Biogasanlagen, die zur Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie oder auch zur Gasaufbereitung errichtet werden. Im Laufe des Genehmigungsverfahren werden alle relevanten Auswirkungen und Hintergründe geprüft, u.a.:
- Herkunft und Anforderungen an die Einsatzstoffe
- Angaben zur Gasverwertung
- Nachweis der Gärrestlagerkapazität
- Angaben zu den Emissionen und Immissionen, die durch die Anlage hervorgerufen werden
- Darstellung zur Einhaltung der wasserwirtschaftlichen Anforderungen

Aufgrund dieser umfangreichen Anforderungen, die an einen Bauantrag gestellt werden, ist die Hilfe eines Fachplaners erforderlich.
Hierfür bieten wir Ihnen unser Wissen und unsere Unterstützung im gesamten Baugenehmigungsverfahren an:
- Durchführung von Terminen am Anlagenstandort
- Digitale Aufnahme des Geländeprofils als Grundlage für eine standortangepasste Planung
- Vorplanung zur Lage der Biogasanlage entsprechend der baurechtlichen Bestimmungen
- Einbindung der geplanten Biogasanlage in die landwirtschaftlichen Betriebsabläufe
- Durchführung von Behördenterminen zur Vorstellung der Anlagenplanung und zur Abstimmung mit den einzelnen Fachbehörden
- Erstellung der Antragsunterlagen inkl. Berechnungen, Erläuterungen und Bauzeichnungen, i.d.R. in 8-facher Ausführung
- Begleitung im Genehmigungsverfahren bis zur endgültigen behördlichen Entscheidung
- Vermittlung von rechtlichem Beistand bei Widerständen im Genehmigungsverfahren und bei nicht eindeutiger Rechtslage












