Sobald die Größe einer Biogasanlage die zutreffenden Grenzwerte nach der 4. BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) überschreitet, wird ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich:

Bild Arbeitsschritte und Prüfung BauGB and BImSchG


Die Genehmigung nach BImSchG schließt die Baugenehmigung und die veterinärrechtliche Zulassung der Biogasanlage nach der VO (EG) 1069/2009 mit ein (Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung).
Im Vergleich haben die Antragsunterlagen für ein Genehmigungsverfahren nach BImSchG einen wesentlich größeren Umfang, da hier im Detail auf die Erfüllung der Sorgfaltspflicht gegenüber der Umwelt einzugehen ist.
Auch für dieses Genehmigungsverfahren zu Ihrer geplanten Biogasanlage stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung im Bereich der Nawaro-Biogasanlagen und der Kofermentationsanlagen zur Verfügung:

  • Digitale Aufnahme des Geländeprofils als Grundlage für eine standortangepasste Planung
  • Vorplanung zur Lage der Biogasanlage entsprechend der baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen
  • Einbindung der geplanten Biogasanlage in die landwirtschaftlichen Betriebsabläufe
  • Durchführung von Behördenterminen zur Vorstellung der Anlagenplanung und zur Abstimmung mit den einzelnen Fachbehörden
  • Erstellung der Antragsunterlagen inkl. Formblättern, Bauantrag, Erläuterungen und Bauzeichnungen, i.d.R. in 12-facher Ausführung
  • Vorgaben und Abstimmung mit den Behörden zu den Hygieneanforderungen
  • Begleitung im Genehmigungsverfahren bis zur endgültigen behördlichen Entscheidung
  • Vermittlung von rechtlichem Beistand bei Widerständen im Genehmigungsverfahren und bei nicht eindeutiger Rechtslage

 

 

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